In einem spektakulären einstweiligen Verfügungsverfahren über den Antrag einer ipa Internationale Presseagentur GmbH und ihres mittlerweile Geschäftsführers und zudem „Präsidenten“ des Verbraucherschutzvereins „Nicht abzocken e.V.“, Herrn Thorsten Trejtnar, hat das Landgericht Bielefeld nunmehr ein Urteil gefällt.
Quelle und vollständiger Bericht: kanzlei-richter.com
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8 Gedanken zu „Thorsten Trejtnar vs. Claus Frickemeier“