Zu vage formuliert, zu sehr zum Nachteil der Nutzer: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Google wegen seiner zum 1. März in Kraft getretenen Änderungen bei Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung abgemahnt. Die Verbraucherschützer sehen durch die Änderungen deutsches Recht verletzt. Google habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Quelle: Tagesschau.de / Zum Artikel