Die gute Nachricht für viele Gewerbetreibende – auch aus dem Erzgebirge – kommt aus der Cecilienallee 3 in Düsseldorf: Die Richter des dortigen Oberlandesgerichts (OLG) haben nun geurteilt, dass die sogenannte Gewerbeauskunfts- Zentrale GEW aus Düsseldorf bestimmte Geschäftsgebaren zu unterlassen habe. Jeder Fall der Zuwiderhandlung werde mit 250.000 Euro Ordnungsgeld bestraft.
Quelle: Freie-Presse.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Briefe an Gewerbetreibende entpuppen sich als Kostenfalle”