Der Schadensersatz ist bei Filesharing-Abmahnungen im Regelfall ein “dicker Batzen” und macht in den Anschreiben ca. 50% der geforderten Summe aus. Während die bisherige Rechtsprechung diese Richtung bestätigt (ca. 150-300 Euro bei einem Lied, siehe dazu hier unsere Übersicht), hat das OLG Köln (6 U 67/11) im September 2011 eine neue Richtung vorgeschlagen.
Quelle: Ferner-Alsdorf.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Filesharing-Abmahnung: OLG Köln sieht andere Berechnungsgrundlage für Schadensersatz”