Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “„Heise-Urteil“: Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab”