„Heise-Urteil“: Verfassungsgericht weist Beschwerde der Musikindustrie ab




Links in Online-Artikeln sind auch dann erlaubt, wenn sie auf rechtswidrige Angebote verweisen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nun in letzter Instanz. Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Streit zwischen dem Heise-Verlag und Medienunternehmen.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel

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