Der Mobilfunk-Anbieter mobilcom-debitel darf keine Nichtnutzungsgebühr von seinen Kunden verlangen, wenn diese in drei aufeinander folgenden Monaten nicht telefonieren oder Kurznachrichten versenden – zumindest dann nicht, wenn zusätzlich auch die reguläre Grundgebühr des Postpaid-Vertrags fällig wird.
Quelle: Teltarif.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Landgericht Kiel: SIM-Karten-Pfand bei Talkline ist unzulässig”