Bestellungen via Internet sind zwar bequem, doch bergen sie auch Risiken. Die Angebote, die zwei Weseler ins Internet stellten, waren interessant. Gartenmöbel und Couchgarnituren boten sie auf einer Versteigerungsplattform an. Und zahlreiche Kunden bestellten und überwiesen den Kaufpreis. Aber in 78 Fällen wurden die Gartenstühle oder Sofas gar nicht geliefert, in nur wenigen Fällen wurde der schon überwiesene Preis erstattet.
Quelle: DerWesten.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Gericht: Vater und Sohn wegen Betrug verurteilt”