Die Schweizer Regierung hat beschlossen, dass die Polizei in Strafverfahren Computer mittels Software überwachen darf. Mit den auch „Staatstrojaner“ genannten Programmen soll der verschlüsselte Fernmeldeverkehr überwacht werden können; Online-Durchsuchungen und andere mögliche Anwendungen solcher Programme sollen hingegen nicht zulässig sein, heißt es in einer Mitteilung des Bundesrates.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel