Zur Terrorabwehr wurde bisher siebenmal ein heimlicher Zugriff auf IT-Systeme gerichtlich angeordnet. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor. Zuletzt hatte sich die Regierung über den Einsatz des Bundestrojaners zur Online-Durchsuchung ausgeschwiegen und auf Staatsgeheimnisse berufen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel