Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.
Quelle: Computerbetrug.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Urteil: Kein Vertragsschluss bei live2gether.de”