Innenministerium und Verfassungschutz in Niedersachsen haben schwere Fehler eingestanden: Der mutmaßliche Komplize des Zwickauer Neonazi-Trios, Holger G., habe zwar unter Beobachtung gestanden – er wurde allerdings nur als Mitläufer eingestuft. Erkenntnisse seien nicht gespeichert worden.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel