Die Spielgemeinschaft „Lotto 3000“ versucht derzeit in Schleswig-Holstein, mit Mahnschreiben Gebühren über angeblich am Telefon abgeschlossene Lotto-Abos einzutreiben. Die von Rechtsanwalt Georg Meyer-Wahl (Heidelberg) unterzeichneten und verschickten Forderungen, die sich auf den angeblichen Vertrag mit „Lotto 3000“ beziehen, müssen laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nicht beglichen werden.
Quelle: Kn-online.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
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