IKB-Aktionäre: BGH macht Hoffnung auf Schadensersatz




Der Bundesgerichtshof hat bei Aktionären der IKB die Hoffnung auf Schadensersatz geschürt. Demnach hält es der BGH für möglich, dass die Bank für ihr Verhalten vor dem Beinahe-Zusammenbruch haftbar gemacht werden kann.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel