Landgericht Köln verlässt sich auf anonyme Amigos in Paraguay




Wer eine Abmahnung in Sachen Filesharing bekommt, hatte sich beim Download urheberrechtlich geschützten Materials meist anonym gewähnt. Jedoch sind bekanntlich gewisse Firmen darauf spezialisiert, beim Download die IP-Adresse des Sünders mitzuschneiden, mit denen dann die entsprechenden Rechteinhaber bei Gericht die Zugangsprovider zur Herausgabe der Inhaberdaten erwirken können.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel