Wer eine Abmahnung in Sachen Filesharing bekommt, hatte sich beim Download urheberrechtlich geschützten Materials meist anonym gewähnt. Jedoch sind bekanntlich gewisse Firmen darauf spezialisiert, beim Download die IP-Adresse des Sünders mitzuschneiden, mit denen dann die entsprechenden Rechteinhaber bei Gericht die Zugangsprovider zur Herausgabe der Inhaberdaten erwirken können.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel