Informationen für Kunden: Gesetzesnovelle empört Verbraucherschützer




Behörden müssen nicht bekanntgeben, wer Gammelfleisch verkauft hat. Daran würde auch die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes nicht ändern. Und die Ämter sollen künftig Anfragen ablehnen können. Das sorgt nach SPIEGEL-Informationen für einigen Ärger.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel