Bundesministerien dürfen Bürgern eine Akteneinsicht nicht mit der Begründung verwehren, dass die gewünschten Unterlagen „das Regierungshandeln“ betreffen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in zwei Grundsatzurteilen entschieden (Az.: BVerwG 7 C 3.11 und BVerwG 7 C 4.11).
Quelle: Heise.de / Zum Artikel