Grundsatzurteile zur Informationsfreiheit




Bundesministerien dürfen Bürgern eine Akteneinsicht nicht mit der Begründung verwehren, dass die gewünschten Unterlagen „das Regierungshandeln“ betreffen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in zwei Grundsatzurteilen entschieden (Az.: BVerwG 7 C 3.11 und BVerwG 7 C 4.11).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel