Urteil: Mieter dürfen bei „Eis-Weihnachten“ Geld behalten




Gar nicht gemütlich: An Weihnachten in einer kalten Wohnung zu sitzen macht wenig Freude. Das sahen auch Frankfurter Richter so – und billigten eine saftige Mietminderung.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

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