Hier droht wohl die nächste Abmahnwelle: Die Informationspflichten für Unternehmen gelten auch für die kommerzielle Darstellung der Firma in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook – die werden hier allerdings nur selten erfüllt. Dabei unterliegen die Unternehmen auch hier den entsprechenden Anforderungen, die sich aus dem Telemediengesetz für die Präsentation im Internet ergeben.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Impressumspflicht auch bei Facebook: Regeln für Unternehmen gelten auch in sozialen Netzwerken”