Urteil: Keine Kontoeröffnung für Abzocker




Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschaden versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte, von Bloggern liebevoll „Stacheldrahtkönig“ genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH.

Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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