Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschaden versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte, von Bloggern liebevoll „Stacheldrahtkönig“ genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
2 Gedanken zu „Urteil: Keine Kontoeröffnung für Abzocker“