Bundesrat will Gesetzentwurf gegen Internet-Abzocke ausweiten




Dem Bundesrat reicht der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht aus, mit dem besser vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt werden soll. Er meint, die geplanten erweiterten Informationspflichten, die Verkäufer kostenpflichtiger Online-Angebote unmittelbar vor einer Bestellung erfüllen müssen, sollten auch für Käufer in Unternehmen und den Business-to-Business-Bereich gelten.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel