Urteil – Mobilfunkkunde muss nicht für automatische Softwareaktualisierung zahlen




Ein Mobilfunkkunde verlängerte seinen Mobilfunkvertrag und bekam von dem Anbieter ein subventioniertes Handy. Zu dem Mobiltelefon gab es ebenfalls eine Navigationssoftware, die der Kunde auf seinem neuen Gerät installierte. Die Navigationssoftware aktualisierte daraufhin das Kartenmaterial über das mobile Internet. Das dauerte mehrere Stunden.

Quelle: Telespiegel.de / Zum Artikel

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