Luft für vermeintliche Filesharer: Der Inhaber eines Internetzugangs kann nicht ohne Beweisaufnahme wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing als Täter verurteilt werden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Quelle: Golem.de / Zum Artikel
Via: Konsumer.info / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Tauschbörsen: Keine Verurteilung ohne gründliche Beweisaufnahme”