Grundsatzurteil des BGH: Karlsruhe straft schlampige Versicherungen ab




Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof nun die Rechte der Versicherungskunden gestärkt: Hat ein Anbieter verpasst, Verträge verbraucherfreundlich zu gestalten, können Klauseln komplett ungültig werden. Im konkreten Fall ging es um einen Wasserrohrbruch.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel