Die Kostenhinweise der Firma Content4u auf www.download-service.de für die Nutzung eines „Download-Services“ sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln. Mit einem aktuellen Urteil gab das HG Wien einer Unterlassungklage des VKI – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – gegen die Firma Content4u aus Deutschland zur Gänze Recht.
Quelle: Verbraucherrecht.at
Die Klauseln lassen den Verbraucher bei Aufruf der Website www.download-service.de nicht eindeutig erkennen, dass die angebotenen Dienstleistungen kostenpflichtig sind, da lediglich ein kleines Fenster am rechten oberen Bildschirmrand darauf hinweist.
Reaktion(en) zu “Urteil des HG Wien – VKI geht erfolgreich gegen Internetabzocke der Content4u vor”