Kostenfalle Internetverzeichnis – Vorsicht Rechnung!




Das Formular eines Adressbuchverlags ist dann täuschend, wenn es die Begründung einer Entgeltpflicht und die Laufzeit des Vertrages nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen lässt. Ein darauf hin geschlossener Vertrag kann daher wirksam angefochten werden.

Quelle: Rechtsindex.de / Zum Artikel

Ein Gedanke zu „Kostenfalle Internetverzeichnis – Vorsicht Rechnung!“

Die Kommentare sind geschlossen.