Urteil: Anonyme Äußerungen im Internet sind rechtmäßig




Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Urteil vom 3. August (Az. I-3 U 196/10) bestätigt, dass auch anonyme Äußerungen und Bewertungen im Internet vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sind. Die Richter wiesen die Klage eines Psychotherapeuten ab, der sich durch eine negative Bewertung auf einem Online-Portal in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah.

Quelle: ZDNet.de / Zum Artikel