BGH-Urteil: Ebay muss gefälschte Produkte entfernen




Löschen ja, Daten übermitteln nein: Weist ein Markeninhaber Ebay auf Angebote mit gefälschten Produkten hin, muss das Auktionsportal diese entfernen. Zur Weitergabe von Namen und Adressen der Verkäufer ist das Portal dagegen nicht verpflichtet.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel