„Wer Minderjährige animiert, unbefugt in den Geldbeutel der Eltern zu greifen, handelt sittenwidrig. Auch dann, wenn die Eltern so fahrlässig waren, den Geldbeutel nicht wegzuschließen.“
Quelle: Saarbruecker-zeitung.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Eltern müssen Zusatzdienste für kostenlose Online-Spiele nicht zahlen”