Nach der Euroweb Internet GmbH hat sich am 6. September 2011 auch die Berliner Unternehmenstochter Webstyle GmbH vor dem BGH blamiert. Im Verfahren ging es um den „Klassiker“ – nämlich um die Kündigung nach § 649 BGB. Bei einer solchen Kündigung kann der Vertragsgeber den ursprünglich vereinbarten Preis – abzüglich der ersparten Aufwendungen – verlangen.
Quelle: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel