Wegen banden- und gewerbsmäßiger Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Computerbetrug wurde der 30-Jährige am Dienstag von der vierten großen Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit ging der so genannte Skimming-Prozess nach 14 Verhandlungstagen zu Ende.
Quelle: RP-online.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Konten geplündert – Sieben Jahre Haft”