Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der SIS Senioren Info Services GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber sämtlichen Netzbetreibern ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die SIS Senioren Info Services GmbH Verbrauchern mittels der Produkt-ID 18SI4 Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst für Senioren berechnet.
Quelle: Bundesnetzagentur.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Keine Zahlungspflicht für Senioren Info Service”