Urteil: Rentenversicherung haftet bei falscher Beratung




Ein Mann hatte sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung erkundigt, ob er in Altersrente gehen könne. Als ein Mitarbeiter ihm dies zusagte, stellte er den Antrag – und erhielt schließlich doch eine Absage. Nun bekommt er Schadenersatz.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel

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