„Es wurde dort mit Schnäppchen für Anziehsachen geworben. Wie bei anderen Online-Händlern habe ich dort gestöbert.“ Ein Formular will sie nicht ausgefüllt haben, ihr Einverständnis, für outlets.de Geld zu bezahlen, habe sie schon gar nicht erklärt. Trotzdem erhält sie am 21. April 2010 eine „letzte Mahnung“ des Anbieters (IContent GmbH).
Quelle: Nw-News.de / Zum Artikel
3 Gedanken zu „Internet-Abofalle: Drohung per Urteil“