Da können Imbissbuden-Besitzer schon mal verzweifeln: Auf Buletten, Pommes und Currywurst sind manchmal sieben Prozent und manchmal 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Entscheidend ist eine ganz besondere Haltung, hat jetzt ein Gericht entschieden.
Quelle: Sueddeutsche.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Urteil zur Umsatzsteuer: Currywurst ist nicht gleich Currywurst”