Arbeits-PCs im GEZ-Visier: Gericht lehnt zusätzliche Rundfunkgebühren ab




Freiberufler mit Arbeitsplatz in der Wohnung müssen neben den Gebühren für herkömmliche Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Abgaben für internetfähige Arbeitscomputer zahlen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel