In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Schutz sogenannter Whistleblower deutlich verbessert. Der Gerichtshof rügte die Bundesrepublik für ihre mangelnden Schutzmechanismen bei derartigen Vorgängen. In dem Fall ging es um eine Altenpflegerin, die 2005 bei der Polizei Anzeige gegen den Betreiber des Pflegeheimes erstattet, in dem die Klägerin arbeitete und in Folge dessen fristlos gekündigt wurde.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel