Die Durchsuchung der Bundeszentrale des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac in Frankfurt im April dieses Jahres war rechtswidrig. Das hat das Landgericht München nach einer Beschwerde von Attac entschieden. Anlass für die Durchsuchungsaktion war die Veröffentlichung eines Gutachtens zu Geschäften der BayernLB auf der Homepage von Attac.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel