Sieben Tage lang wurde ein Häftling im Jahr 2000 in einer Zelle des Butzbacher Gefängnisses festgehalten – komplett nackt. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden: Deutschland muss dem 58-Jährigen Schmerzensgeld bezahlen.
Quelle: Stern.de / Zum Artikel