Die Bundesregierung hat ihren „Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ dem Bundesrat übermittelt. Dieser kann den Entwurf bis zum 8. Juli kommentieren. Neben der Senkung der Bareinzahlungsgrenze von 15.000 auf 1000 Euro und der Einführung eines Geldwäschebeauftragten für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern enthält er einen Passus zum „E-Geld“.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel