Bundesnetzagentur erklärt Entgelte der First Mail für missbräuchlich




Die Bundesnetzagentur hat in einem Verfahren gegen First Mail Düsseldorf GmbH und die Deutsche Post AG in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt Verstöße gegen die Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungsverbot nach dem Postgesetz festgestellt. Sie hat den Unternehmen aufgegeben, diese Verstöße unverzüglich, spätestens aber bis 31. August 2011, abzustellen.

Quelle: Verbraucherrecht.blogg.de / Zum Artikel