Dem Bundesverband Onlinehandel e.V. liegen Hinweise darauf vor, dass die svh24.de GmbH aus Dortmund seit Beginn diesen Jahres in nicht unerheblicher Anzahl Abmahnungen wegen der 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ausspricht. Es mehren sich die Hinweise auf ein rechtsmissbräuchliches Handeln.
Quelle: BVOH.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel