BGH-Urteil: „Bild“ durfte Terroristen ungepixelt zeigen




Ein Islamist, der wegen eines Attentatsplans verurteilt wurde, muss hinnehmen, dass ein Foto von ihm unverfremdet veröffentlicht wird – obwohl bei seinem Prozess anderes angeordnet wurde. Mit dem Urteil wertet der Bundesgerichtshof die Pressefreiheit höher als den Persönlichkeitsschutz des Klägers.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel