Betriebsausgabe: Hamburg-Mannheimer setzte Sexparty von Steuer ab




In deutschen Versicherungen ist es offenbar üblich, Bordellbesuche steuerlich abzusetzen: Die Hamburg Mannheimer machte für ihre Sexparty 83 000 Euro als Betriebsausgabe geltend – ohne auf die Liebesdienste hinzuweisen.

Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel