Eine Kfz-Werkstatt muss bei einer Inspektion auf einen demnächst erforderlichen Austausch von Verschleißteilen hinweisen. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig.
Quelle: Handelsblatt.com / Zum Artikel