Dass es schon viele Urteile gegen Abo-Fallen-Betreiber gibt, ist bekannt. Die Gerichte sehen häufig, dass die „Kunden“ von outlets.de, download-service.de und ähnlichen Seiten in eine Falle getappt sind, und dass das auch von den Betreibern wie der IContent GmbH oder der Content4U GmbH durchaus so gewollt sein könnte.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Überraschend schönes Urteil: 96,- Euro-Forderung für Abofalle ist „überraschende Klausel“”