Anlagervermittler: Haftung bei hanebüchenem Traumangebot




Anlagevermittler müssen die von ihnen angebotenen Investitionsmöglichkeiten auf Plausibili-tät prüfen. Bieten sie unsinnige Anlagen mit angeblichen Traumrenditen an, müssen sie haf-ten, falls das Kundengeld weg ist.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel