Für die Auskunftsdienste von Wettbewerbern muss die Deutsche Telekom alle ihr verfügbaren Teilnehmerdaten herausgeben. Der Europäische Gerichtshof bestätigte damit eine entsprech-ende Verfügung der Bundesnetzagentur.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel
Für die Auskunftsdienste von Wettbewerbern muss die Deutsche Telekom alle ihr verfügbaren Teilnehmerdaten herausgeben. Der Europäische Gerichtshof bestätigte damit eine entsprech-ende Verfügung der Bundesnetzagentur.
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Reaktion(en) zu “Telefonauskunft: Telekom muss Teilnehmerdaten herausgeben”