Offertenschwindel mit Monatspreis unzulässig, wenn Vertragslaufzeit länger ist




Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung für einen Eintrag in ein Firmenregister unter Angabe eines Monatspreises wettbewerbswidrig ist, wenn die Vertragslaufzeit tat-sächlich mehr als einen Monat beträgt. Durch die Preisangabe von 39,85 Euro monatlich werde verschleiert, dass wegen der Mindestlaufzeit von 2 Jahren insgesamt 956,40 Euro netto zu entrichten seien.

Quelle: Damm-Legal.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel