Inhalt von Pressemitteilungen: Abzocke mit unerwünschten Werbeanrufen darf an den Pranger




Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einen Hinweis auf verbotene Abrechnungen eines aus-ländischen Telefondienstanbieters veröffentlicht. Dies entschied nun das OVG Münster und macht deutlich, dass solche Firmen für ihre Praxis mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen – inklusive eben auch einer Information der Öffentlichkeit.

Quelle: Lto.de / Zum Artikel

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