Klatsche für Telomax vom Oberverwaltungsgericht NRW




Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Quelle: NRW.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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